Gründung des Fördervereins Friedenskirche Waghäusel

1. Satzung

2. Für Erhalt der Kirche

3. Förderverein für Kirche gegründet

4. Stellungnahme der Kirchengemeinde Waghäusel zur Gründung des "Fördervereins Friedenskirche Waghäusel"

5. Die Kirche erwacht aus Ihrem Dornröschenschlaf

6. Dach wieder dicht!

7. Taizé-Gottesdienst am 1. Advent 2005

8. Aktuelle Verwaltung des Fördervereins

9. Spendenkonto

10. Aufnahmeschein

 

1. Satzung

§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr)

Der Verein trägt den Namen "Förderverein Friedenskirche Waghäusel". Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in Waghäusel. Er soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Philippsburg eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 (Vereinszweck)

Der Verein bezweckt die Erhaltung und kirchliche Nutzung der Friedenskirche in Waghäusel. Diese ist als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG Baden-Württemberg (Az.: 34/2555.1). Sie besteht aus der Zeltkirche mit Sakristei, dem Turm, einem Gemeindehaus, dem verbindendem Laubengang und dem erhöhten Kirchplatz in 68753 Waghäusel, Bonhoefferstraße 3 bis 7, Flurstücknummer 50, 51 und 52.

Der Verein macht es sich zur Aufgabe, durch Mitgliedsbeiträge, das Sammeln von Spenden, sowie auf andere Art und Weise, die Pflege und Erhalt der Friedenskirche und des Kulturdenkmals im Allgemeinen, sowie die Kirchennutzung im Speziellen zu fördern. Der Verein verfolgt keine Erwerbszwecke.

§ 3 (Gemeinnützigkeit)

1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.

3) Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.

4) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.

5) Eine Änderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des in § 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.

§ 4 (Mitglieder des Vereins)

Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche Person werden, unabhängig von Konfession und Nationalität. Der Eintritt ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Juristische Personen können sich bei der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte vertreten lassen.

§ 5 (Beiträge)

Der Verein erhebt einen freiwilligen Beitrag, der mindestens 1 Euro/Monat beträgt. Der Beitrag ist im 1. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten.

§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft)

Der Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand schriftlich einen Monat vor dem Austrittstermin mitgeteilt werden.

§ 7 (Organe des Vereins)

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§ 8 (Der Vorstand)

Der Vereinsvorstand besteht aus

1) dem/der Vorsitzenden

2) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

3) dem/der Schriftführer/in

4) dem/der Schatzmeister/in

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Ersatz- und Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.

§ 9 (Aufgaben des Vorstandes)

Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und leitet die Geschäfte des Vereins. Er entscheidet im Rahmen der Satzung über die Verwendung der Gelder. Er trifft alle Entscheidungen, die nicht der Mitgliederversammlung durch die Satzung vorbehalten sind. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit seines/seiner Vorsitzenden oder seines/seiner Stellvertreters/in sowie mindestens zwei seiner Mitglieder. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag. Der/die Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung und die Mitgliederversammlung. Er/Sie beruft die Sitzungen und Versammlungen bei Bedarf mit einer Frist von mindestens 14 Tagen durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Vorstandssitzungen können in dringenden Fällen auch mit kürzerer Frist und telefonisch bei Zustimmung aller Vorstandsmitglieder einberufen werden. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind Protokolle zu führen, die vom/von der Vorsitzenden und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Er/Sie darf im Innenverhältnis von seinem Vertretungsrecht nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden Gebrauch machen.

§ 10 (Die Mitgliederversammlung)

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird nach Bedarf vom/von der Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Die Einberufung geschieht unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Ergänzende Tagesordnungspunkte können von den Mitgliedern eingebracht werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand nach eigenem Ermessen ein, oder wenn es mindestens 1/4 der Mitglieder beantragen. Die Mitgliederversammlung beschließt über:

a) die Wahl des Vorstandes

b) die Wahl von 2 Rechnungsprüfern

c) die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung, über die Erteilung der Entlastung nach geprüfter Rechnungslegung

d) die Änderung der Satzung

e) die Auflösung des Vereins.

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel.

§ 11 (Der/Die Rechnungsprüfer/in)

Das Vermögen des Vereins wird durch den/die Schatzmeister/in im Benehmen mit dem Vorstand verwaltet und alljährlich von 2 Rechnungsprüfern/innen geprüft, die der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung berichten. Die Rechnungsprüfer/innen dürfen kein Vorstandsamt bekleiden und werden für 2 Jahre gewählt. Unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.

§ 12 (Satzungsänderung)

Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen in der Mitgliederversammlung einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderung sind in der Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern mitzuteilen.

§ 13 (Auflösung des Vereins und Vereinsvermögen)

Der Verein erhält seine Mittel durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Spenden und sonstige Zuwendungen. Sämtliche Einnahmen dürfen nur zur Bestreitung der satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Waghäusel mit dem Zweck, es ausschließlich für die unter § 2 genannten Zwecke zu verwenden. Die Auflösung des Vereins kann nur beraten werden, wenn sie von 1/3 aller Mitglieder beantragt wird. Zu dem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder und die Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich. Andernfalls muss erneut eine Mitgliederversammlung einberufen werden unter Angabe der Gründe. Diese zweite Mitgliederversammlung entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen. Beschlüsse über Satzungsänderung und Auflösung des Vereins sind dem Finanzamt anzuzeigen.

§ 14 (Inkrafttreten)

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Waghäusel, den 15. April 2005

Unterschriften der Gründungsmitglieder: Ursula Liebl, Heinz Unser, Nicole Zieger, Tanja Adam, Gabriele Richter, Hans-Gunter Weber, Klaus Ramczykowski, Roland Liebl

 

Der Verein wird seit dem 11. Juli 2005 vom Finanzamt Bruchsal

unter folgende Steuernummer geführt: 30073/90821

 

 

2. Für Erhalt der Kirche

(Quelle: BNN vom 20. April 2005)

Waghäusel. In Waghäusel hat sich ein Förderverein gegründet, der sich für den Erhalt der evangelischen Friedenskirche einsetzt, und zwar für eine kirchliche Nutzung. Das Gotteshaus besitzt eine auffällige Architektur und ist stark sanierungsbedürftig.

3. Förderverein für Kirche gegründet

(Quelle: BNN vom 20. April 2005)

Waghäusel (BNN). Zur Erhaltung der Friedenskirche in Waghäusel haben sich Freunde und Gönner getroffen, um einen Förderverein zu gründen. Zum Vorsitzenden wurde Roland Liebl gewählt. Der Verein bezweckt den Erhalt und die kirchliche Nutzung der sanierungsbedürftigen Friedenskirche in Waghäusel 

Laut Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde, ist die Kirche inzwischen in die Liste der Kulturdenkmäler nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg aufgenommen worden. In der Denkmalbegründung heißt es: "An der Erhaltung der Sachgesamtheit Evangelisches Gemeindezentrum Friedenskirche besteht ein öffentliches Interesse aus künstlerischen, heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen."

Hauptaufgabe des neuen Vereins wird es daher sein, durch Mitgliedsbeiträge, das Sammeln von Spenden, sowie auf andere Art und Weise, die Pflege und Erhalt der Friedenskirche und des Kulturdenkmals im Allgemeinen, sowie die Kirchennutzung im Speziellen zu fördern. Liebl vertraut dabei insbesondere auf die Opfer- und Spendenbereitschaft der Waghäusler Bevölkerung. "Rückenwind" erhofft man sich von der Gemeindeversammlung der Evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel am 3. Mai. 

Der Vorstand des Fördervereins setzt sich folgendermaßen zusammen: Vorsitzender Roland Liebl, Stellvertreter Hans-Gunter Weber, Schriftführerin Ursula Liebl, Kassiererin Nicole Zieger.

4. Stellungnahme der Kirchengemeinde Waghäusel zur Gründung des "Fördervereins Friedenskirche Waghäusel"

(Quelle: Brief vom Evangelischen Pfarramt Waghäusel an Roland Liebl vom 25. April 2005 und Veröffentlichung im Mediendienst der Stadt Waghäusel, sowie dem Mitteilungsblatt Nr. 17/05 der Stadt Waghäusel)

Im Namen des Evangelischen Kirchengemeinderates möchte ich hiermit klarstellen, dass der neu gegründete "Förderverein Friedenskirche Waghäusel" nicht im Namen, nicht im Auftrag und nicht im Einverständnis mit uns handelt. Die Zielsetzung des Fördervereins widerspricht den Notwendigkeiten, die wir als Kirchengemeinde sehen. Wir wollen und werden keine zweckgebundenen Spenden oder andere Gelder dieses Vereines annehmen, welcher auch nicht im Namen der Kirchengemeinde Waghäusel sammeln darf.

Ralf Otterbach, Pfarrer

5. Die Kirche erwacht aus Ihrem Dornröschenschlaf

(Quelle: Archiv Förderverein Friedenskirche Waghäusel)

Am Sonntag, dem 24. Juli 2005 hat die Gemeindeversammlung der evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel beschlossen, dass die Grünanlage der Friedenskirche wieder hergerichtet werden soll. Mit der Koordination der Arbeiten wurde Hans-Gunter Weber beauftragt. Mitglieder des Fördervereins beteiligen sich aktiv an dieser Aktion, die inzwischen einen Umfang von 250 Arbeitsstunden überschritten hat.

 

vorher

 

nachher

 

mit vereinten Kräften

 

beim verdienten Vesper

6. Dach wieder dicht!

(Quelle: Pressebericht des Fördervereins zur öffentlichen Verwaltungssitzung vom 28. Oktober 2005)

Der Vorsitzende Roland Liebl hat die Entscheidungen der evangelischen Gemeindeversammlung und des evangelischen Kirchengemeinderates begrüßt, die Friedenskirche wieder für Gottesdienste zu nutzen. Wie engagierte Mitglieder des Fördervereins berichteten, sind ein Taizé-Gottesdienst in der Adventszeit, sowie ein Weihnachtsgottesdienst an Heiligabend in der Planung. Im Jahr 2006 ist eine Nutzung als Eventkirche vorgesehen.

Die Außenanlagen der Friedenskirche befinden sind laut Hans-Gunter Weber inzwischen wieder in einem ansprechenden Zustand, wenn auch der Bauzaun den optischen Eindruck noch stört. Dank über 400 Arbeitsstunden, sowie zahlreicher Geld- und Sachspenden konnten im Oktober Rindenmulch für die Grünanlagen besorgt, der Traktorrasenmäher generalüberholt, sowie das Hauptdach der Friedenskirche abgedichtet werden. Die Vorkehrungen für den herannahenden Winter sind damit erfolgreich abgeschlossen. Weber dankte allen Spendern und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz.

Dreh- und Angelpunkt in der anschließenden Diskussion war die zentrale Frage, ob angesichts des Schuldenstandes der Kirchengemeinde ein dauerhafter Erhalt der Friedenskirche möglich ist. Wie Ursula Liebl nach Einsicht in den Haushaltsplan erläuterte, ist es richtig, dass es eine alte Schuldenlast im Gegenwert eines Einfamilienhauses gibt. Aber: Es gibt auch schon seit Jahren eine Bargeldrücklage, hauptsächlich aufgebaut aus den schon getätigten Grundstücksverkäufen. Würde man die Bargeldrücklage zur Sondertilgung verwenden, dann wäre die Schuldenlast bis auf den Gegenwert einer Autogarage abgeschmolzen. Und diese geringen Restschulden könnten mit der jährlichen Rate im Haushalt für Zins und Tilgung binnen Jahresfrist problemlos ausgeglichen werden. Die Kirchengemeinde ist also unter Berücksichtigung des vorhandenen (!) Bargeldbestandes quasi schuldenfrei. Aussagen über eine hoch verschuldete Kirchengemeinde entsprechen nicht dem Kontostand, fasste Liebl zusammen.

Zum Abschluss erneuerte der Förderverein sein Angebot, den Kirchturm fachmännisch renovieren zu lassen. Dabei stellte Liebl klar, dass es sich nicht nur um einen Anstrich handelt, sondern um eine Komplettsanierung. Der Auftrag soll an die gleiche Firma vergeben werden, die auch den Glockenturm auf den Kirrlacher Friedhof vor kurzem renoviert hat. Beide Türme stammen aus den 60er Jahren, und sind in betonbauweise errichtet.

Wirtschaftlicher Unsinn

(Quelle: Leserbrief in der BNN vom 15. November 2005)

Zu „Gottesdienst unter dichtem Dach" vom 10. November

Es wäre ein wirtschaftlicher Unsinn, günstige Kredite abzuzahlen, um gleich darauf Geld zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen aufzunehmen. Würde die Kirchengemeinde alle Rücklagen aufbrauchen, um schuldenfrei zu werden, müssten alle kommenden Reparatur- und Sanierungsaufgaben über teure, neue Kredite bezahlt werden - und es wären neue, drückendere Schulden da. Das Ziel der Gemeindearbeit kann es aber auch nicht sein, alle Kredite abzubezahlen und dabei alle Gebäude zu erhalten. Denn dann bliebe nichts mehr übrig für die eigentliche Gemeindearbeit, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren. Leben in der Kirche muss die Menschen im Blick haben und letztlich für Gott sein. Schon jetzt übersteigt der Etat für Gebäudeerhaltung und Unterhalt weit die Gelder, die für die eigentliche Arbeit mit Menschen zur Verfügung stehen.

Entscheidend ist, zu sehen, was wirklich wichtig ist - und den Glauben der Menschen zu stärken und dafür gute Bedingungen zu schaffen ist mir wichtiger, als jedes Gebäude.

Ralf Otterbach, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel, Rosenhag 10, Waghäusel

7. Taizé–Gottesdienst in der Waghäuseler Friedenskirche

(Quelle: Pressemeldung des Fördervereins vom 28. November 2005)

Die evangelische Kirchengemeinde Waghäusel feierte unter der Leitung von Herrn Pfarrer Dr. Rupp am 1. Adventsonntag einen Taizé-Gottesdienst in der schönen Friedenskirche. Frère Roger gründete im Jahre 1940 eine internationale ökumenische Gemeinschaft im südburgundischen Städtchen Taizé. Dieser Ort ist Treffpunkt vieler Christen aus aller Welt, die sich zu dieser ökumenischen Communauté bekennen. Die Taizé-Gottesdienstform wird geprägt von Gesang, der Stille und dem Gebet. Eine wesentliche Form der Suche nach Gott ist der Gesang, die Lieder, in wenigen Wörtern gefasst, werden mehrmals wiederholt. Die Anwesenden entzünden Kerzen, ein Zeichen, dass die Liebe Christi Feuer ist und auch mitten im Dunkel des persönlichen oder gesellschaftlichen Lebens nicht erlischt. So bewirken diese Gesänge allmählich eine innere Einheit des Menschen in Gott. Mitten im gemeinsamen Gebet bildet eine längere Stille die einzigartige Gelegenheit, Gott zu begegnen. Wo Worte und Gedanken aufhören, wird Gott in stillem Staunen und Bewundern gepriesen. Zu den Gebeten werden Bibeltexte ausgewählt, die nicht zu lang sind und keiner Erklärung bedürfen. Verse aus einem Psalm werden von verschiedenen Anwesenden gelesen und immer wieder werden Lieder gemeinsam gesungen.

Die Friedenskirche war geradezu prädestiniert für diese Veranstaltung. Schlicht und in unaufdringlicher Schönheit, so wurde der Raum in einen gastlichen Ort verwandelt. Viele kleine Lichter, eine offene Bibel auf dem Kirchenboden liegend und eine wunderschöne Ikone eines Mannheimer Künstlers, die vom Kerzenlicht erhellt wurde, sorgten für eine einmalig angenehme Atmosphäre.

Mit dem Lied „o adoramus te o Christe“, was heißt „wir beten Dich an oh Christus, “begann Pfarrer Dr. Rupp den Gottesdienst, in wohlklingender Orgelbegleitung, perfekt gespielt vom Organisten Hans Vogt. Es kamen hundert Besucher, die Kirche war voll besetzt und für alle war es ein wunderbares Erlebnis, diesen Taizé – Gottesdienst in der Waghäuseler Friedenskirche erlebt zu haben.

Beim anschließenden Gläschen Glühwein mit Lebkuchen und Brezeln, zu dem der Förderverein Friedenskirche eingeladen hatte, wurde noch viel über Frère Roger und Taizé gesprochen und viele Besucher hoffen, dass schon bald wieder ein Gottesdienst in dieser Form in der Friedenskirche stattfinden wird.

Schon heute möchte die evangelische Kirchengemeinde Waghäusel auf den traditionellen Gottesdienst am Heiligabend in der Friedenskirche hinweisen.

 

 

 

8. Aktuelle Verwaltung des Fördervereins

Die Hauptversammlung mit Neuwahlen am 08. September 2023 brachte folgendes Wahlergebnis:   

Vorsitzender: Klaus Ramczykowski
Stellvertreterin: Tanja Adam
Schatzmeister: Roland Liebl
Schriftführerin: Ursula Liebl
Kassenprüferin: Tatjana Heneka
Kassenprüferin: Dani Kremer-Ramczykowski
Beisitzerin: Gabriele Richter

 9. Spendenkonto des Fördervereins Friedenskirche Waghäusel

Der Förderverein finanziert seine Arbeit ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Wir erhalten keine Zuschüsse von politischen, kulturellen oder kirchlichen Stiftungen. Kirchensteuermittel o.ä. bekommen wir nicht. Als Verein sind wir auf die Bewohner von Waghäusel und der näheren Umgebung angewiesen. Deshalb bitten wir um (steuerabzugsfähige) Spenden auf unser Konto bei der einzigen Bank in der Nähe der Friedenskirche:

Konto Nummer 11 12 86 02 , Bankleitzahl 67 2922 00, Volksbank Kraichgau

IBAN DE96 6729 2200 0011 1286 02, BIC GENODE61WIE

Sie können bei uns auch Fördermitglied werden. Der Beitrag beträgt im Monat mindestens 1 Euro, es darf aber auch mehr sein. Unsere Mitgliedsbeiträge sind ebenfalls steuerabzugsfähig. Kontakt:

Kassier: Roland Liebl

Flattacher Straße 52

68753 Waghäusel

Tel. 07254 / 60981

Fax. 07254 / 953356

Mail: Roland.Liebl@gmx.de

10. Aufnahmeschein