Gründung des
Fördervereins Friedenskirche Waghäusel
1. Satzung
2. Für Erhalt der Kirche
3. Förderverein für Kirche gegründet
4. Stellungnahme der Kirchengemeinde Waghäusel zur Gründung
des "Fördervereins Friedenskirche Waghäusel"
5. Die Kirche erwacht aus Ihrem Dornröschenschlaf
6. Dach wieder dicht!
7. Taizé-Gottesdienst
am 1. Advent 2005
8. Aktuelle
Verwaltung des Fördervereins
9.
Spendenkonto
10.
Aufnahmeschein
1. Satzung
§
1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr)
Der
Verein trägt den Namen "Förderverein Friedenskirche
Waghäusel". Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in
Waghäusel. Er soll im Vereinsregister des Amtsgerichts
Philippsburg eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§
2 (Vereinszweck)
Der
Verein bezweckt die Erhaltung und kirchliche Nutzung der
Friedenskirche in Waghäusel. Diese ist als Sachgesamtheit
ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG Baden-Württemberg (Az.:
34/2555.1). Sie besteht aus der Zeltkirche mit Sakristei,
dem Turm, einem Gemeindehaus, dem verbindendem Laubengang
und dem erhöhten Kirchplatz in 68753 Waghäusel,
Bonhoefferstraße 3 bis 7, Flurstücknummer 50, 51 und 52.
Der
Verein macht es sich zur Aufgabe, durch Mitgliedsbeiträge,
das Sammeln von Spenden, sowie auf andere Art und Weise,
die Pflege und Erhalt der Friedenskirche und des
Kulturdenkmals im Allgemeinen, sowie die Kirchennutzung im
Speziellen zu fördern. Der Verein verfolgt keine
Erwerbszwecke.
§
3 (Gemeinnützigkeit)
1)
Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2
der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2)
Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu
satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine
Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt
nicht.
3)
Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist,
soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden
sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.
4)
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei
Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa
eingebrachter Vermögenswerte.
5)
Eine Änderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des in §
3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.
§
4 (Mitglieder des Vereins)
Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche
Person werden, unabhängig von Konfession und Nationalität.
Der Eintritt ist schriftlich zu beantragen. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Juristische Personen
können sich bei der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte
vertreten lassen.
§
5 (Beiträge)
Der
Verein erhebt einen freiwilligen Beitrag, der mindestens 1 Euro/Monat beträgt. Der Beitrag ist im
1. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten.
§
6 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Der
Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand schriftlich einen
Monat vor dem Austrittstermin mitgeteilt werden.
§
7 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind:
a)
der Vorstand
b)
die Mitgliederversammlung
§
8 (Der Vorstand)
Der
Vereinsvorstand besteht aus
1)
dem/der Vorsitzenden
2)
dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
3)
dem/der Schriftführer/in
4)
dem/der Schatzmeister/in
Die
Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Ersatz- und
Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur
Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
§
9 (Aufgaben des Vorstandes)
Der
Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus
und leitet die Geschäfte des Vereins. Er entscheidet im
Rahmen der Satzung über die Verwendung der Gelder. Er
trifft alle Entscheidungen, die nicht der
Mitgliederversammlung durch die Satzung vorbehalten sind.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit
seines/seiner Vorsitzenden oder seines/seiner
Stellvertreters/in sowie mindestens zwei seiner Mitglieder.
Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den
Ausschlag. Der/die Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung
und die Mitgliederversammlung. Er/Sie beruft die Sitzungen
und Versammlungen bei Bedarf mit einer Frist von mindestens
14 Tagen durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung
ein. Vorstandssitzungen können in dringenden Fällen auch
mit kürzerer Frist und telefonisch bei Zustimmung aller
Vorstandsmitglieder einberufen werden. Über den Verlauf der
Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind
Protokolle zu führen, die vom/von der Vorsitzenden und
einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Vorstand im
Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende und der/die
stellvertretende Vorsitzende. Er/Sie darf im
Innenverhältnis von seinem Vertretungsrecht nur bei
Verhinderung des/der Vorsitzenden Gebrauch machen.
§
10 (Die Mitgliederversammlung)
Die
Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr
statt. Sie wird nach Bedarf vom/von der Vorsitzenden mit
einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Die Einberufung geschieht unter Bekanntgabe der
Tagesordnung. Ergänzende Tagesordnungspunkte können von den
Mitgliedern eingebracht werden. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand nach eigenem
Ermessen ein, oder wenn es mindestens
1/4 der Mitglieder beantragen. Die Mitgliederversammlung beschließt
über:
a)
die Wahl des Vorstandes
b)
die Wahl von 2 Rechnungsprüfern
c)
die Entgegennahme des Jahresberichts und der
Jahresabrechnung, über die Erteilung der Entlastung nach
geprüfter Rechnungslegung
d)
die Änderung der Satzung
e)
die Auflösung des Vereins.
Die
ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden
Mitglieder. Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt
durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt
Waghäusel.
§
11 (Der/Die Rechnungsprüfer/in)
Das
Vermögen des Vereins wird durch den/die Schatzmeister/in im
Benehmen mit dem Vorstand verwaltet und alljährlich von 2
Rechnungsprüfern/innen geprüft, die der
Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung
berichten. Die Rechnungsprüfer/innen dürfen kein
Vorstandsamt bekleiden und werden für 2 Jahre gewählt.
Unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.
§
12 (Satzungsänderung)
Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen in der
Mitgliederversammlung einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderung sind in der
Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung den
Mitgliedern mitzuteilen.
§
13 (Auflösung des Vereins und Vereinsvermögen)
Der
Verein erhält seine Mittel durch Beiträge der Mitglieder
sowie durch Spenden und sonstige Zuwendungen. Sämtliche
Einnahmen dürfen nur zur Bestreitung der satzungsmäßigen
Aufgaben verwendet werden. Für Verbindlichkeiten des
Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Bei Auflösung des
Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Waghäusel mit
dem Zweck, es ausschließlich für die unter § 2 genannten
Zwecke zu verwenden. Die Auflösung des Vereins kann nur
beraten werden, wenn sie von 1/3 aller Mitglieder beantragt wird. Zu dem Beschluss ist die
Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder und die
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich.
Andernfalls muss erneut eine Mitgliederversammlung
einberufen werden unter Angabe der Gründe. Diese zweite
Mitgliederversammlung entscheidet mit Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Stimmen. Beschlüsse über Satzungsänderung
und Auflösung des Vereins sind dem Finanzamt anzuzeigen.
§
14 (Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das
Vereinsregister in Kraft.
Waghäusel, den 15. April 2005
Unterschriften der Gründungsmitglieder: Ursula Liebl, Heinz
Unser, Nicole Zieger,
Tanja Adam, Gabriele Richter,
Hans-Gunter Weber, Klaus Ramczykowski,
Roland Liebl

Der Verein wird seit dem
11. Juli 2005 vom Finanzamt Bruchsal
unter folgende Steuernummer geführt: 30073/90821
2. Für Erhalt der Kirche
(Quelle: BNN vom 20. April 2005)
Waghäusel. In
Waghäusel hat sich ein Förderverein gegründet, der sich für
den Erhalt der evangelischen Friedenskirche einsetzt, und
zwar für eine kirchliche Nutzung. Das Gotteshaus besitzt
eine auffällige Architektur und ist stark
sanierungsbedürftig.
3. Förderverein für Kirche gegründet
(Quelle: BNN vom 20. April 2005)
Waghäusel (BNN).
Zur Erhaltung der Friedenskirche in Waghäusel haben sich
Freunde und Gönner getroffen, um einen Förderverein zu
gründen. Zum Vorsitzenden wurde Roland Liebl gewählt. Der
Verein bezweckt den Erhalt und die kirchliche Nutzung der
sanierungsbedürftigen Friedenskirche in Waghäusel
Laut
Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde, ist die Kirche
inzwischen in die Liste der Kulturdenkmäler nach § 2 des
Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg aufgenommen
worden. In der Denkmalbegründung heißt es: "An der
Erhaltung der Sachgesamtheit Evangelisches Gemeindezentrum
Friedenskirche besteht ein öffentliches Interesse aus
künstlerischen, heimatgeschichtlichen und
wissenschaftlichen Gründen."
Hauptaufgabe des neuen Vereins wird es daher sein, durch
Mitgliedsbeiträge, das Sammeln von Spenden, sowie auf
andere Art und Weise, die Pflege und Erhalt der
Friedenskirche und des Kulturdenkmals im Allgemeinen, sowie
die Kirchennutzung im Speziellen zu fördern. Liebl vertraut
dabei insbesondere auf die Opfer- und Spendenbereitschaft
der Waghäusler Bevölkerung. "Rückenwind" erhofft man sich
von der Gemeindeversammlung der Evangelischen
Kirchengemeinde Waghäusel am 3. Mai.
Der
Vorstand des Fördervereins setzt sich folgendermaßen
zusammen: Vorsitzender Roland Liebl, Stellvertreter
Hans-Gunter Weber, Schriftführerin Ursula Liebl,
Kassiererin Nicole Zieger.
4. Stellungnahme der Kirchengemeinde
Waghäusel zur Gründung des "Fördervereins Friedenskirche
Waghäusel"
(Quelle: Brief vom Evangelischen Pfarramt Waghäusel an
Roland Liebl vom 25. April 2005 und Veröffentlichung im
Mediendienst der Stadt Waghäusel, sowie dem
Mitteilungsblatt Nr.
17/05
der Stadt Waghäusel)
Im
Namen des Evangelischen Kirchengemeinderates möchte ich
hiermit klarstellen, dass der neu gegründete "Förderverein
Friedenskirche Waghäusel" nicht im Namen, nicht im Auftrag
und nicht im Einverständnis mit uns handelt. Die
Zielsetzung des Fördervereins widerspricht den
Notwendigkeiten, die wir als Kirchengemeinde sehen. Wir
wollen und werden keine zweckgebundenen Spenden oder andere
Gelder dieses Vereines annehmen, welcher auch nicht im
Namen der Kirchengemeinde Waghäusel sammeln darf.
Ralf
Otterbach, Pfarrer
5. Die Kirche erwacht aus Ihrem
Dornröschenschlaf
(Quelle: Archiv Förderverein Friedenskirche Waghäusel)
Am
Sonntag, dem 24. Juli 2005 hat die Gemeindeversammlung der
evangelischen Kirchengemeinde Waghäusel beschlossen, dass
die Grünanlage der Friedenskirche wieder hergerichtet
werden soll. Mit der Koordination der Arbeiten wurde
Hans-Gunter Weber beauftragt. Mitglieder des Fördervereins
beteiligen sich aktiv an dieser Aktion, die inzwischen
einen Umfang von 250 Arbeitsstunden überschritten hat.

vorher

nachher

mit vereinten Kräften

beim verdienten Vesper
6. Dach wieder dicht!
(Quelle: Pressebericht des Fördervereins zur öffentlichen
Verwaltungssitzung vom 28. Oktober 2005)
Der
Vorsitzende Roland Liebl hat die Entscheidungen der
evangelischen Gemeindeversammlung und des evangelischen
Kirchengemeinderates begrüßt, die Friedenskirche wieder für
Gottesdienste zu nutzen. Wie engagierte Mitglieder des
Fördervereins berichteten, sind ein Taizé-Gottesdienst in
der Adventszeit, sowie ein Weihnachtsgottesdienst an
Heiligabend in der Planung. Im Jahr 2006 ist eine Nutzung
als Eventkirche vorgesehen.
Die
Außenanlagen der Friedenskirche befinden sind laut
Hans-Gunter Weber inzwischen wieder in einem ansprechenden
Zustand, wenn auch der Bauzaun den optischen Eindruck noch
stört. Dank über 400 Arbeitsstunden, sowie zahlreicher
Geld- und Sachspenden konnten im Oktober Rindenmulch für
die Grünanlagen besorgt, der Traktorrasenmäher
generalüberholt, sowie das Hauptdach der Friedenskirche
abgedichtet werden. Die Vorkehrungen für den herannahenden
Winter sind damit erfolgreich abgeschlossen. Weber dankte
allen Spendern und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz.
Dreh- und Angelpunkt in der anschließenden Diskussion war
die zentrale Frage, ob angesichts des Schuldenstandes der
Kirchengemeinde ein dauerhafter Erhalt der Friedenskirche
möglich ist. Wie Ursula Liebl nach Einsicht in den
Haushaltsplan erläuterte, ist es richtig, dass es eine alte
Schuldenlast im Gegenwert eines Einfamilienhauses gibt.
Aber: Es gibt auch schon seit Jahren eine Bargeldrücklage,
hauptsächlich aufgebaut aus den schon getätigten
Grundstücksverkäufen. Würde man die Bargeldrücklage zur
Sondertilgung verwenden, dann wäre die Schuldenlast bis auf
den Gegenwert einer Autogarage abgeschmolzen. Und diese
geringen Restschulden könnten mit der jährlichen Rate im
Haushalt für Zins und Tilgung binnen Jahresfrist problemlos
ausgeglichen werden. Die Kirchengemeinde ist also unter
Berücksichtigung des vorhandenen (!) Bargeldbestandes quasi
schuldenfrei. Aussagen über eine hoch verschuldete
Kirchengemeinde entsprechen nicht dem Kontostand, fasste
Liebl zusammen.
Zum
Abschluss erneuerte der Förderverein sein Angebot, den
Kirchturm fachmännisch renovieren zu lassen. Dabei stellte
Liebl klar, dass es sich nicht nur um einen Anstrich
handelt, sondern um eine Komplettsanierung. Der Auftrag
soll an die gleiche Firma vergeben werden, die auch den
Glockenturm auf den Kirrlacher Friedhof vor kurzem
renoviert hat. Beide Türme stammen aus den 60er Jahren, und
sind in betonbauweise errichtet.
Wirtschaftlicher Unsinn
(Quelle: Leserbrief in der BNN vom 15. November 2005)
Zu „Gottesdienst unter dichtem
Dach" vom 10. November
Es wäre ein wirtschaftlicher Unsinn, günstige Kredite
abzuzahlen, um gleich darauf Geld zu wesentlich
ungünstigeren Bedingungen aufzunehmen. Würde die
Kirchengemeinde alle Rücklagen aufbrauchen, um schuldenfrei
zu werden, müssten alle kommenden Reparatur- und
Sanierungsaufgaben über teure, neue Kredite bezahlt werden
- und es wären neue, drückendere Schulden da. Das Ziel der
Gemeindearbeit kann es aber auch nicht sein, alle Kredite
abzubezahlen und dabei alle Gebäude zu erhalten. Denn dann
bliebe nichts mehr übrig für die eigentliche
Gemeindearbeit, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Erwachsenen und Senioren. Leben in der Kirche muss die
Menschen im Blick haben und letztlich für Gott sein. Schon
jetzt übersteigt der Etat für Gebäudeerhaltung und
Unterhalt weit die Gelder, die für die eigentliche Arbeit
mit Menschen zur Verfügung stehen.
Entscheidend ist, zu sehen, was wirklich wichtig ist -
und den Glauben der Menschen zu stärken und dafür gute
Bedingungen zu schaffen ist mir wichtiger, als jedes
Gebäude.
Ralf Otterbach, Pfarrer der Evangelischen
Kirchengemeinde Waghäusel, Rosenhag 10, Waghäusel
7. Taizé–Gottesdienst in der Waghäuseler
Friedenskirche
(Quelle: Pressemeldung des Fördervereins vom 28. November 2005)
Die
evangelische Kirchengemeinde Waghäusel feierte unter der
Leitung von Herrn Pfarrer Dr. Rupp am 1. Adventsonntag
einen Taizé-Gottesdienst in der schönen Friedenskirche.
Frère Roger gründete im Jahre 1940 eine internationale
ökumenische Gemeinschaft im südburgundischen Städtchen
Taizé. Dieser Ort ist Treffpunkt vieler Christen aus aller
Welt, die sich zu dieser ökumenischen Communauté bekennen.
Die Taizé-Gottesdienstform wird geprägt von Gesang, der
Stille und dem Gebet. Eine wesentliche Form der Suche nach
Gott ist der Gesang, die Lieder, in wenigen Wörtern
gefasst, werden mehrmals wiederholt. Die Anwesenden
entzünden Kerzen, ein Zeichen, dass die Liebe Christi Feuer
ist und auch mitten im Dunkel des persönlichen oder
gesellschaftlichen Lebens nicht erlischt. So bewirken diese
Gesänge allmählich eine innere Einheit des Menschen in
Gott. Mitten im gemeinsamen Gebet bildet eine längere
Stille die einzigartige Gelegenheit, Gott zu begegnen. Wo
Worte und Gedanken aufhören, wird Gott in stillem Staunen
und Bewundern gepriesen. Zu den Gebeten werden Bibeltexte
ausgewählt, die nicht zu lang sind und keiner Erklärung
bedürfen. Verse aus einem Psalm werden von verschiedenen
Anwesenden gelesen und immer wieder werden Lieder gemeinsam
gesungen.
Die Friedenskirche war geradezu prädestiniert für diese
Veranstaltung. Schlicht und in unaufdringlicher Schönheit,
so wurde der Raum in einen gastlichen Ort verwandelt. Viele
kleine Lichter, eine offene Bibel auf dem Kirchenboden
liegend und eine wunderschöne Ikone eines Mannheimer
Künstlers, die vom Kerzenlicht erhellt wurde, sorgten für
eine einmalig angenehme Atmosphäre.
Mit dem Lied „o adoramus te o Christe“, was heißt „wir
beten Dich an oh Christus, “begann Pfarrer Dr. Rupp den
Gottesdienst, in wohlklingender Orgelbegleitung, perfekt
gespielt vom Organisten Hans Vogt. Es kamen hundert
Besucher, die Kirche war voll besetzt und für alle war es
ein wunderbares Erlebnis, diesen Taizé – Gottesdienst in
der Waghäuseler Friedenskirche erlebt zu haben.
Beim anschließenden Gläschen Glühwein mit Lebkuchen und
Brezeln, zu dem der Förderverein Friedenskirche eingeladen
hatte, wurde noch viel über Frère Roger und Taizé
gesprochen und viele Besucher hoffen, dass schon bald
wieder ein Gottesdienst in dieser Form in der
Friedenskirche stattfinden wird.
Schon heute möchte die evangelische Kirchengemeinde
Waghäusel auf den traditionellen Gottesdienst am
Heiligabend in der Friedenskirche hinweisen.
8. Aktuelle Verwaltung des Fördervereins
Die Hauptversammlung mit Neuwahlen am 08. September 2023
brachte folgendes Wahlergebnis:
Vorsitzender: Klaus Ramczykowski
Stellvertreterin: Tanja Adam
Schatzmeister: Roland Liebl
Schriftführerin: Ursula Liebl
Kassenprüferin: Tatjana Heneka
Kassenprüferin: Dani Kremer-Ramczykowski
Beisitzerin: Gabriele Richter
9. Spendenkonto des Fördervereins Friedenskirche
Waghäusel Der Förderverein
finanziert seine Arbeit ausschließlich aus Spenden und
Mitgliedsbeiträgen. Wir erhalten keine Zuschüsse von
politischen, kulturellen oder kirchlichen Stiftungen.
Kirchensteuermittel o.ä. bekommen wir nicht. Als Verein
sind wir auf die Bewohner von Waghäusel und der näheren
Umgebung angewiesen. Deshalb bitten wir um
(steuerabzugsfähige) Spenden auf unser Konto bei der
einzigen Bank in der Nähe der Friedenskirche:
Konto Nummer 11 12 86
02 , Bankleitzahl 67 2922 00,
Volksbank Kraichgau
IBAN DE96 6729 2200 0011 1286 02, BIC GENODE61WIE
Sie können bei uns auch Fördermitglied
werden. Der Beitrag beträgt im Monat mindestens 1 Euro, es
darf aber auch mehr sein. Unsere Mitgliedsbeiträge sind
ebenfalls steuerabzugsfähig. Kontakt:
Kassier: Roland Liebl
Flattacher Straße 52
68753 Waghäusel Tel.
07254 / 60981 Fax. 07254
/ 953356 Mail:
Roland.Liebl@gmx.de
10. Aufnahmeschein
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