Die Ausdrücke Gewann, beziehungsweise Gewann(e)flur, bezeichnen eine
Flurform, die vor allem infolge der zelgengebundenen
Dreifelderwirtschaft und des Erbrechts entstand. Im Zuge der
Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur einer Siedlung
in schmale, streifenförmige Ackerstücke unterteilt, die im Flurzwang
bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken eines
Gewanns wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Typisch für Gewanne ist,
dass die Länge ihrer Felder mindestens das Zehnfache der Breite
beträgt. Diese langgestreckte Form ist auf die Schwierigkeit des
Wendens mit Pfluggespannen zurückzuführen. Schmalgestreckte Parzellen
machten nur wenige Wenden notwendig.
Mit Einführung der Fruchtwechselwirtschaft und
Aufhebung des Flurzwangs wurde die Einteilung in Gewanne überflüssig.
In manchen Gegenden wie Südwestdeutschland blieben die Gewannnamen
aber erhalten und sind auch in der Flurkarte eingetragen. Sie dienen
als Lagebezeichnungen der leichteren Lokalisierung von Flurstücken,
anders als die Flurnummer sind sie aber kein notwendiger Bestandteil
der eindeutigen Bezeichnung eines Flurstücks.
Die Gewannbezeichnungen lassen noch heute
Rückschlüsse auf die frühere Nutzung, Lage oder Beschaffenheit des
bezeichneten Gebietes zu. Sie sind ein wesentlicher Teil der
Flurnamenforschung, die sich darüber hinaus auch mit Namen etwa von
Waldflächen oder bestimmten kleinräumigen geografischen Einheiten
befasst, die nicht im engeren Sinne als Gewann angesprochen werden.
Gewannnamen finden häufig noch Verwendung bei der
Bezeichnung von Bebauungsplänen und vielfach werden Straßen in den
Neubaugebieten nach den angrenzenden Gewannen benannt.
Beispiele:
- Hühnerlöchle (Bereich der Jurastraße)
- Bachwiesenbuckel (Industriegebiet Richtung Reilingen)
- Oberes Großes Hinterfeld (Baugebiet Richtung Vogelpark)
- Gass (Bereich der Rheinstraße)
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